rechtliche Hinweise

Rechtliches

Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): "Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis." Herzlichen Dank an Rechtsanwälte Ulrich Sauthoff, Harald Roth, Susanne Hofmann und Dr. Bernhard Firgau, die dieses Grundsatzurteil erwirkt haben.

Haftungsausschluss

§ 3 des Heilmittelwerbegesetzes untersagt es, mit Heilungsversprechen zu werben. Daher möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß es mir auf allen meinen Webseiten lediglich darum geht, meine ganz persönlichen subjektiven Erlebnisse und Ansichten zu schildern. Aussagen darüber oder gar Versprechen im individuellen Fall bei anderen Menschen mit Geistheilung Heilung oder auch nur Linderung von Beschwerden erreichen zu können, kann und will ich hiermit in keinster Weise tätigen.

Ich gebe weder Heilversprechen, noch stelle ich Diagnosen im medizinischen Sinne. Meine Behandlungen ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente. Jeder Klient übernimmt die volle Selbstverantwortung für sich. Jedoch können meine Behandlungen durchaus als Zusatz und Ergänzung zu allen anderen Therapien gesehen werden.

Diese Internetseite dient Ihrer Information. Es werden weder direkt noch indirekt medizinische Ratschläge gegeben. All jenen, die medizinische Beratung, Behandlung und Betreuung benötigen, wird dringend empfohlen, einen Arzt, Heilpraktiker oder Apotheker aufzusuchen.

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